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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 546617 | ||
| Datum | 04.03.2009 16:38 MSG-Nr: [ 546617 ] | 21739 x gelesen | ||
Die Formulierung im Gesetz Es ist doch eh handwerklich maximal schlecht. Wie hier an anderer stelle schon x-fach ausdiskutiert wurde, hängt die Nutzung von Sonderrechten bei der Feuerwehr gerade NICHT an bestimmten Fahrzeugen, anders als im Rettungsdienst. Also haben die Macher der Feinstaub-Regelung an der Stelle schlicht und einfach geschlafen. Nich umsonst wusste schon Bismarck: "Wer weiß, wie in Deutschland Wurst und Gesetze gemacht werden, der kann nicht mehr ruhig schlafen." Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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