Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Behördenkennzeichen Berlin | 36 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 546832 |
Datum | 05.03.2009 19:00 MSG-Nr: [ 546832 ] | 10403 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Hallo,
geschrieben von Michael Tiedemann:
kann mir jemand erklären, warum es in Berlin immer noch Behördenkennzeichen zu geben scheint.
Weil die Feuerwehr in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ein "Landesorgan" ist, siehe:
§ 8 FZV - Zuteilung von Kennzeichen:
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Die Unterscheidungskennzeichen sind nach Maßgabe der Anlage 1 zu vergeben. Die Erkennungsnummer wird nach Anlage 2 bestimmt. Die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen nach Anlage 3; Die Erkennungsnummer dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Auch in HH wurden / werden die Behördenkennzeichen beibehalten, wie es in Bremen gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Gruß
Daniel
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