Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Behördenkennzeichen Berlin | 36 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 546833 |
Datum | 05.03.2009 19:04 MSG-Nr: [ 546833 ] | 10128 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Berufsfeuerwehr
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Hi Christian
laut dem Auszug hier sind aber KEINE Ausnahmen zulässig!!!
Wer sich für die B-Nummern der Fahrzeuge interessiert, hier eine Neuigkeit, ab 01.03.2007 fallen deutschlandweit die Behördenkennzeichen u. a. auch für Feuerwehrfahrzeuge weg!
Ausnahmen soll es nach der neuen FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) nicht geben.
Offenbar haben mehrere Zulassungsstellen schon zum 1.1.07 die Ausgabe von Behördenkennzeichen für Gemeinde- und (Land-)Kreisfahrzeuge eingestellt. Länderauslegungssache ist es nicht, da Bundesrecht.
So gibt es z. B. bei der BF Düsseldorf und BF Iserlohn schon erste in den letzten Wochen zugelassene Neufahrzeuge mit jetzt "privaten" Kennzeichen.
Somit werden auch in Berlin zukünftig Feuerwehrfahrzeuge Kennzeichen wie z. B. B-XY 5431 o. ä. zwangsläufig bekommen müssen.
Öfter mal etwas neues.
Mkg Christian
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