Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Behördenkennzeichen Berlin | 36 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 546846 |
Datum | 05.03.2009 19:47 MSG-Nr: [ 546846 ] | 9975 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Feuerwehr
Hallo,
geschrieben von Olaf Tampier:
Was ich aber immer noch nicht verstehe, warum vor der "Reform" z.B. in BWÜ einige Fahrzeuge mit Behördenkennzeichen fuhren, andere bei der selben Wehr aber ohne. Z.B. Göppingen.
Das gab (bzw. gibt es wegen des Bestandschutzes) auch in Niedersachsen vielfach. Einigermaßen vernünftige, soll heißen: nachvollziehbare, Ursache: Hier bei uns tragen die Fahrzeuge des Landkreises (FTZ) Behördenkennzeichen, die der kreisangehörigen Kommunen (schon immer) reguläre Kennzeichen, also Unterscheidung nach Verwaltungsebenen Kreis / Kommunen. In vielen anderen niedersächsischen Kreisen wurde das wohl auch so gehandhabt, die Feuerwehrfahrzeuge in den kreisfreien Städten trugen eigentlich generell Behördenkennzeichen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: In Braunschweig erhielten früher die Fahrzeuge der BF Behördennummern, die der FF aber reguläre Kennzeichen (bei Überstellung zur FF wurden die Fahrzeuge zum Teil sogar umgemeldet!); Die FW Celle hat bei zweifelsohne kommunalen Fahrzeugen teilweise Behörden-, teilweise reguläre Kennzeichen; im Kreis Stade trugen m.W. auch die kreiseigenen Fahrzeugen nie Behördenkennzeichen; in manchen Kreisen erhielten, zumindest in den vergangenen Jahren, ausnahmslos alle Feuerwehrfahrzeuge Behördenkennzeichen.
Warum, wieso, welchen Regeln das Ganze folgte? Keine Ahnung, denke mal, die "individuelle" Auslegung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift wird am ehesten eine Erklärung sein.
Gruß
Daniel
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