Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Truppmann 1 und 3 Schichtarbeit | 50 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 547649 |
Datum | 11.03.2009 23:44 MSG-Nr: [ 547649 ] | 9198 x gelesen |
Infos: | 08.03.09 BaWü: Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung (VwV-Feuerwehrausbildung) vom 09.01.2004
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Geschrieben von Michael Wulfwas macht ihr, wenn jemand während der Lehrgangsdauer erkrankt? Muss der dann auch bei Null anfangen?
Wenn er mehr als die 5% Dauer fehlt oder es sich um Themen handelt, die nicht nachgeholt werden können (ich habe auch shcon Theme wir Rechtsgrundlagen oder Teile des Komplexes Rettung (=EH) individuell nachgeschult, weil jemand da nicht konnte aber beim Löscheinsatz bei dem ich die volle Zeit mit 1/8 praktisch übe geht das eben nicht) - im Zweifel ja.
Geschrieben von Michael WulfEin bißchen Flexibilität sollte schon möglich sein und dazu gehört nach meinem Verständnis, dass man bei Verhinderung aus triftigem Grund die Möglichkeit bekommt, das Versäumte bei einem anderen Lehrgang nachzuholen.
Das geht m.E. nur für bestimmte Themen. Und wenn, dann also Block.
d.h. er muß alles was zu diesem Thema gehört nachholen, da vieles aufeinander aufbaut. Was bringt es, wenn er zwar beim Löscheinsatz mit Leitern da sein kann, aber bei den ersten übungen Löscheinsatz bei dem das Thema nach und nach aufgebaut wird fehlt? Ergo: Fehlt er da, muß er irgendwo anders dieses komplette Thema nachholen. Und darf dann dort wieder nicht fehlen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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