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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548177 | ||
Datum | 14.03.2009 18:52 MSG-Nr: [ 548177 ] | 68363 x gelesen | ||
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hallo, kleine Anekdote aus der Gerichtsverhandlung: Bei der Verhandlungen wurden die Prüfergebnisse die ein Prüfinstitut aus der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln gewonnen hat diskutiert. Unter anderem wurde der Steilfrontabsatz gemessen. 10mm sind vorgeschrieben, gemessen wurden 7mm :-( Die 10mm sind ein absoluter Grenzwert. Da gibts keine Toleranz. Alle Sohlen die einen Steilfrontabsatz kleiner als 10mm haben entsprechen nicht der Norm. Dazu meinte der Richter: "Sie dürfen die Latte nicht reissen" MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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