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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHBKG Außer-Kraft-Treten7 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz548616
Datum16.03.2009 21:35      MSG-Nr: [ 548616 ]2602 x gelesen

Hallo Peter

Erlasse haben eine bestimmte Laufzeit und enden zB nach 5 Jahren wenn sie nicht erneuert werden.
Gesetze oder auch nur einzelne paragraphen können jederzeit von der Legislative, also von gewählten Volksvertretern geändert werden, wenn die benötigte Mehrheit bei der Abstimmung vorhanden ist.
Das sogar rückwirkend, wie das bei einigen Steuergestzen gemacht wurde.
Von den Gestzänderungen sind nur einige Paragraphen des Grungestzes ausgeschlossen.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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 16.03.2009 18:54 ., Karben
 16.03.2009 19:10 Kai 7R., Lemgo
 16.03.2009 20:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
 16.03.2009 21:18 ., Karben
 16.03.2009 21:35 Hein7z C7., Friesenheim
 09.12.2009 14:51 ., Gelnhausen
 09.12.2009 18:59 Anne7tte7 S.7, Griesheim

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