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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | HBKG Außer-Kraft-Treten | 7 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 548616 | ||
Datum | 16.03.2009 21:35 MSG-Nr: [ 548616 ] | 2602 x gelesen | ||
Hallo Peter Erlasse haben eine bestimmte Laufzeit und enden zB nach 5 Jahren wenn sie nicht erneuert werden. Gesetze oder auch nur einzelne paragraphen können jederzeit von der Legislative, also von gewählten Volksvertretern geändert werden, wenn die benötigte Mehrheit bei der Abstimmung vorhanden ist. Das sogar rückwirkend, wie das bei einigen Steuergestzen gemacht wurde. Von den Gestzänderungen sind nur einige Paragraphen des Grungestzes ausgeschlossen. kameradschaftliche Grüße Heinz | ||||
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