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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFloßfahrt9 Beiträge
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen548747
Datum17.03.2009 17:17      MSG-Nr: [ 548747 ]3958 x gelesen

Hallo,

es ist eine interessante Frage. Als Erstes würde ich mir einen Haftungsausschluss von den zivilen Teilnehmern unterschreiben lassen, bei Minderjährigen von den Eltern. Darüber hinaus könnt ihr ja mal "vorsichtig" bei eurem Versicherungsträger nachfragen und die Veranstaltung wie von euch selbst eingeschätzt als Öffentlichkeitsarbeit beschreiben. Interessiert mich auch wie das ausgeht.

http://www.fuk-mitte.de/

Neue Wege braucht die Feuerwehr!

Grüße aus Hohenstein (gleich nebenan) nach Wintzingerode

mkg
Thomas



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