Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr hilft Entführer zu fassen / Bericht Badische Zeitung | 79 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 548996 |
Datum | 18.03.2009 21:51 MSG-Nr: [ 548996 ] | 18118 x gelesen |
Infos: | 17.03.09 LFV BaWü lehnt solche Aktionen ab 17.03.09 Nach dem Einsatz, Kritik an der Feuerwehr
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Hallo,
Geschrieben von Christian FischerDann wurde auf das falsche Bauteil des LKW gezielt. Ziel zum nachhaltigen Stoppen eines Fahrzeugs muß das immer der Fahrer sein, auf Reifen schießen nur Leute, die den Erfolg nicht wirklich suchen ... (ich kann der Aufschrei der Gutmenschen hier schon wieder hören... ;-) ).
... in Hessen hättest Du mit der Vorgehensweise da allerdings hartnäckige Probleme mit dem HSOG:
§ 60 (1) Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.
§ 60 (2) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
... zumal sich da zusätzlich doch die Frage nach der weiterhin bestehenden Gefährung der Allgemeinheit durch ein dann führerloses in Bewegung befindliches Fahrzeug stellt.
... die Arbeitsgrundlagen, die Du bei den Kollegen in Flecktarn gelernt hast sind halt nicht alle im zivilen Leben anwendbar ...
Gruss
Gerhard
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| 15.03.2009 18:16 |
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Jürg7en 7B., Bad Krozingen |
| 15.03.2009 18:20 |
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Jens7 F.7, Wernau |
| 15.03.2009 18:32 |
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., München | |