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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549243 | ||
Datum | 20.03.2009 13:30 MSG-Nr: [ 549243 ] | 10365 x gelesen | ||
Moin, wobei eine Betriebsfeuerwehr eine freiwillige Einrichtung ist, wo Betriebe aus Eigeninteresse eine Feuerwehr aufbauen. Erst wenn eine Verpflichtung durch den Brandschutzprüfer zur Einrichtung einer Feuerwehr führt ist es eine Werkfeuerwehr. Das bringt mit sich, daß Betriebsfeuerwehren sich ausrüsten können wie sie wollen in Bezug auf die zusammenstellung des Geräts. Das Gerät selber muss aber wieder Normen entsprechen. Gruß Lutz | ||||
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