Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 549311 |
Datum | 20.03.2009 17:12 MSG-Nr: [ 549311 ] | 10405 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
...eine weitere Ergänzung vom WFV-Bayern:
Betriebsgelände, auf denen eine Betriebsfeuerwehr zum Einsatz kommen kann können durchaus so große Abmessungen mit werksinternem Verkehr haben, so dass der Einsatz von Blauem Blinklicht undEinsatzhorn sinnvoll ist. (Auch die Flughafenfeuerwehr Nürnberg war lange Jahre eine Betriebsfeuerwehr)
Gelbes Blinklicht hat eine andere Funktion und Bedeutung und ist in so einem Fall auch nicht sinnvoll, weil es die spezifische Warnfunktion nicht übernimmt. Wenn jede Kehrmaschine im Betriebsgelände mit gelbem Blinklicht fährt wäre es widersinnig im Notfall auf dem Betriebsgelände als Betriebsfeuerwehr mit gelbem Blinklicht zu fahren.....
Innerhalb des Betriebsgeländes kann jeder Betreiber einer Betriebsfeuerwehr auch selber entscheiden ob oder ob nicht. Die Frage der Zulässigkeit einer SoSi-Anlage stellt sich bei einer Betriebsfeuerwehr nur im öffentlichen Sraßenraum. Also beim Überqueren / benutzen des öffentlichen Straßenraumes bei werksinternen Einsatzen.
Bei einer "ernsthaften" Betriebsfeuerwehr , die in Ausstattung und Ausbildung entsprechend einer kommunalen Feuerwehr ausgebildet und vergleichbar ausgerichtet ist, sind eigentlich keine Probleme durch die Zulassungsstelle resp. durch die Regierungsbehörde zu erwarten. Die Betreiebsfeuerwehren des Siemens Konzerns in Deutschland haben alle ausnahmslos SoSi-Anlagen.
Die Zulassunsgstelle hat keinerlei Forderungen an die Eigenschaften der Betriebsfeuerwehr zu stellen. Dies wäre nur die nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde, wenn es um eine Werkfeuerwehr gehen würde. Es ist jedoch einer Zulassungsstelle unbenommen einige Rückfragen bei anderen Dienststellen zu halten, wenn ihr eine unbekannte Betriebsfeuerwehr SoSi-Anlagen beantragt und Zweifel an der "Ernsthaftigkeit" bestehen. (z.B. Privatmann kauft sich ein LF , nennt sich Betriebsfeuerwehr Familie xy und möchte dann SoSi)
Es ist Quatsch dass eine Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr mit hauptberuflichem Personal umgerüstet werden muß um eine SoSi-Anlage genehmigt zu bekommen.
Die Masse aller Werk(!)feuerwehren in Bayern basiert auf sog. nebenberuflichem Personal (vergleichbar mit den Freiwilligen im öffentlichem abwehrenden Brandschutz).
Betriebsfeuerwehren haben die weite Bandbreite von:
- Handkarren/Löschkarren mit betriebslciher Notfallausrüstung
- TSA-Ausrüstung
- LF8 Ausrüstung
- bis hin zu mehreren Fahrzeugen incl LF 16 / TLF16
Es wäre wünschenswert, wenn Beitäge zu betrieblichen Feuerwehren auch die tatsächlichen Sachzusammenhänge angeben würden. Gerne beantworten die jeweiligen WFV-Landesverbände die Anfragen sachgerecht und vollständig.
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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