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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 549330 | ||
Datum | 20.03.2009 18:51 MSG-Nr: [ 549330 ] | 9925 x gelesen | ||
Kommentar aus dem WFV-Bayern: Nein, stimmt nicht in allen Punkten. Auch eine Werkfeuerwehr kann ohne Anordnung der Regierungsbehörde etc. (je nach Landesrecht) auf Basis eines eigenwirtschaftlichen Interesses eingerichtet werden. Das jeweilige Unternehmen beantragt die Zulassung als Werkfeuerwehr. Es folgt Begutachtung, Überprüfung Erstellung einer amtlichen Stellungnahme und dann gibt es i.d.R. die Anerkennung (ev. mit best. Auflagen). Die Betriebsfeuerwehr ist defacto völlig frei in Bezug auf ihre Ausrüstung. Das von ihr verwendete Gerät muß aber nicht nach den Feuerwehrnormen beschafft sein. D.h. es gibt z.B. keine Pumpennorm etc. die man der Betriebsfeuerwehr vorschreiben könnte etc. Ein Konformität zum bestehenden Regelwerk ergibt sich lediglich aus allgemeinen Vorschriften z.B. CE etc. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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