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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Sporttest | 17 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 549341 | ||
Datum | 20.03.2009 19:50 MSG-Nr: [ 549341 ] | 4245 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Schiller der Spruch ist diskriminierend und vorurteilshaft und tangiert mächtig das Gleichstellungsgesetz, Mit der Gleichstellung von Mann und Frau hat seine Aussage IMO wenig zu tun. Mit der Gleichbehandlung? Du meinst seine Aussage benachteiligt eine Person aus gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder weltanschauung, einer behinderung des Alters oder der sexuellen Identität? Sport kann eine weltanschauung sein. Aber auch das AGG läst für bestimmte Bereiche nachvollziehbare Argumente zu. So darf man bei der Feuerwehr eine gewisse Körperliche Leistungsfähigkeit fordern ohne personen mit einer Behinderung im Sinne des AGG zu benachteiligen. | ||||
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