Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen | 27 Beiträge |
Autor | mike8 a.8, rheinberg / nw | 549382 |
Datum | 21.03.2009 10:44 MSG-Nr: [ 549382 ] | 12853 x gelesen |
Infos: | 23.03.09 Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)
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Persönliche Schutzausrüstung
Also, wir sind eine anerkannte hauptamtliche Werkfeuerwehr mit einer angeordneten Stärke von 1/11.
Diese Stärke wird meistens eingehalten aber jeder Werkfeuerwehrmann bekommt zusätzliche Aufgaben im Werk zugeteit so das in seltensten Fällen eine Staffel ausrückt! Es ist ein Glücksfall wenn eine Staffel ausrückt! Die Werkfeuerwehrmänner die gerade im Werk irgendwo eingesetzt werden, haben sehr selten eine Möglichkeit zur Einsatzstelle zu kommen da Sie 1. kein Fhz vor ort haben und 2. keine vollständige PSA mit zur Anlage mit rausnehmen. Bei Nachfrage wenn etwas sein sollte heißt es immer : dann kommt die Bf eben!
Wo ist das genau Gesetzlich geregelt das das so sein muß?
Solange es nirgendwo Gesetzlich geregelt ist in NRW wird sich bei uns nichts ändern! Ich bin ja nicht gegen diese zusätzlichen arbeiten, da sieht man was vom Werk, die Abläufe und man bekommt Ortskenntnisse. Wenn es aber zu lasten der Werksangehörigen geht, finde ich es nicht mehr in Ordnung!
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