Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen | 27 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549402 |
Datum | 21.03.2009 12:00 MSG-Nr: [ 549402 ] | 12956 x gelesen |
Infos: | 23.03.09 Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)
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1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Persönliche Schutzausrüstung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Führungskräfte
Geschrieben von mike adamsAlso, wir sind eine anerkannte hauptamtliche Werkfeuerwehr mit einer angeordneten Stärke von 1/11.
Diese Stärke wird meistens eingehalten aber jeder Werkfeuerwehrmann bekommt zusätzliche Aufgaben im Werk zugeteit so das in seltensten Fällen eine Staffel ausrückt! Es ist ein Glücksfall wenn eine Staffel ausrückt!
Damit beantwortest du deine Frage doch schon selber,
die angeordnete Stärke wird zu xy % nicht erfüllt.
Sollte das bei einer Überprüfung der BR ebenfalls so sein,
gibt es einen blauen Brief und eine Wdh.-Überprüfung.
Das Ende kann der Entzug der Anerkennung sein.
Geschrieben von mike adamsDie Werkfeuerwehrmänner die gerade im Werk irgendwo eingesetzt werden, haben sehr selten eine Möglichkeit zur Einsatzstelle zu kommen da Sie 1. kein Fhz vor ort haben
Werksintern soll das u.U. auch mit dem Fahrrad zeitnah möglich sein,
zumindest sind mir solche Konzepte auch schon begegnet.
Geschrieben von mike adams2. keine vollständige PSA mit zur Anlage mit rausnehmen.
Wenn die auf dem parallel ausrückendem Fahrzeug ist, ist das ja noch machbar sich am Fahrzeug auszurüsten,
Aber sind die FA überhaupt im Betrieb abkömmlich ?
Bsp. Behältereinstieg, bis der MA da nicht raus ist, darf der Posten auch nicht weg ect.
Geschrieben von mike adamsBei Nachfrage wenn etwas sein sollte heißt es immer : dann kommt die Bf eben!
Wo ist das genau Gesetzlich geregelt das das so sein muß?
Die öffentliche Feuerwehr muß gemäß FSHG auf Anforderung auch in Betrieben mit WF tätigwerden.
Geschrieben von mike adamsSolange es nirgendwo Gesetzlich geregelt ist in NRW wird sich bei uns nichts ändern!
Siehe oben, allerdingst gehe ich davon aus,
das ihr auch entsprechend qualifizierte FüKr habt, die sich mit der Fragestellung beschäftigen.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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