Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen | 27 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 549415 |
Datum | 21.03.2009 14:13 MSG-Nr: [ 549415 ] | 12753 x gelesen |
Infos: | 23.03.09 Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)
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1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Lutz WagnerGeschrieben von Michael Roleff"Sollte das bei einer Überprüfung der BR ebenfalls so sein, gibt es einen blauen Brief und eine Wdh.-Überprüfung.
Das Ende kann der Entzug der Anerkennung sein."
Jein wenn die WF angeordnet ist und nicht freiwillig eingerichtet wurde, dürfte es sich statt Entzug der Anerkennung eher um saftige Geldstrafen handeln.
Wie hier zu lesen war:
Geschrieben von mike adams 21.03.2009 10:44:42 wir sind eine anerkannte hauptamtliche Werkfeuerwehr mit einer angeordneten Stärke von 1/11.
anerkannte WF
Wobei in der Chem. Industrie mit "Störfallbetrieb" da u.U. auch die Betriebserlaubnis dran hängt...
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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