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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | FW in den Niederlanden, war: LF für die WV | 19 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 549474 | ||
Datum | 22.03.2009 10:28 MSG-Nr: [ 549474 ] | 4565 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Michael Wulf Ich mag mich jetzt nicht noch durch die anderen 14 arbeiten, aber eine Regelung wie in Hessen dürfte sich eher in der Minderheit der Gesetze finden lassen. Für BaWü siehe den § 6 Abs. 4 des Feuerwehrgesetztes: "§ 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr (4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnahme und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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