Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen | 27 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 549625 |
Datum | 23.03.2009 11:00 MSG-Nr: [ 549625 ] | 12875 x gelesen |
Infos: | 23.03.09 Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)
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Löschgruppenfahrzeug
Persönliche Schutzausrüstung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Vieles ist schon von meinen "Vorrednern" geschrieben worden.
Wenn die Mindestausrückstärke (hier Staffel) nicht gegeben ist, müßte eine offizielle Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen - auch wenn die ausrückende Staffelstärke nur stundenweise nicht gesichert ist.
(Beispiel extrem: Flughafen, wenn die Stärke des Vorfeldbrandschutzes nicht eineghalten ist, wird der Flugbetrieb eingestellt)
Die ausrückebereite Staffel muß unter allen Umständen gesichert sein, notfalls müssen andere Tätigkeiten eingestellt und zurückgestellt werden um die Staffel zu garantieren.
Das schließt nicht aus, dass von der Staffelbesatzung Nebentätigkeiten im Werk ausgeführt werden, wennh sichergestellt ist, dass sie innerhalb der Hilfsfrist vollzählig (=Staffel) am Einsatztort sein können. Denkbare Möglichkeiten sind, PKW, Fahrräder (je nach Größe des Werksgeländes) mit denen der Einsatzort parallel zum LF angefahren wird. PSA entweder im PKW immer dabei - oder auf dem LF.
Wegen solcher Situationen ist es oftmals von Vorteil, wenn eine WF einen Mix aus hauptberuflichen und nebenberuflichen Kräften hat.
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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