Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 549749 |
Datum | 23.03.2009 22:24 MSG-Nr: [ 549749 ] | 9783 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallo Forum,
Geschrieben von Christi@n PannierAuch in Baden-Württemberg erfordert eine anerkannte Werkfeuerwehr nicht notwendigerweise hauptamtliche Kräfte. Ich kenne z.B. eine mit nur einer HA-Kraft (Leiter der WF), alle anderen Angehörigen der WF sind freiwillige.
Und ich kenne 2 WF bei uns im Landkreis, die keinen einzigen HA- Feuerwehrangehörigen haben.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|