Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549757 |
Datum | 23.03.2009 23:13 MSG-Nr: [ 549757 ] | 9784 x gelesen |
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Lutz WagnerKommt auf die Betriebsart an und darauf, ob der Betrieb vielleicht von sich aus diese Werkferuerwehr stellt, ohne Diese angeordnet bekommen zu haben. Der Leiter muss dann glaub ich auch eine B Ausbildung haben.
Könnte natürlich auch daran liegen, daß das alles Landesrecht ist.
Auch wenn man es in NRW nicht glaubt soll es besoielsweise auch BL geben, bei denen HA Feuerwehrpersonal (selbst in öffentlichen Feuerwehren) nur eine F-Ausbildung hat.
MkG
Marc
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