Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 549902 |
Datum | 24.03.2009 18:26 MSG-Nr: [ 549902 ] | 10009 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
..nix Bestandsschutz. WFen sind auch mit nebenberuflichem Personal möglich, wenn die Bewertung des Risikos es ermöglicht und das Personal vorhanden, qualifiziert und abkömmlich im Alarmfall ist.
Nebenberuflich eine Flughafenfeuerwehr zu betreiben wäre - als ein Beispiel - jedoch im bereich des Flugfeldbrandschutzes sehr schwierig, weil von der IACO best. Reaktionszeiten gefordert werden, die deutlich unter der sonst üblichen Hilfsfrist liegen.
Wieso soll eine WF bei einem Sägewerk, einer Möbelfabrik oder vergleichbar denn zwingend hauptberufliches Personal haben ?
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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