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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB-Bauartgenehmigung von Shop in Shop Systemen | 6 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 550263 | ||
Datum | 26.03.2009 10:27 MSG-Nr: [ 550263 ] | 2735 x gelesen | ||
Hallo, wenn der Bekannte schon irgendwann in seinem Leben mal was mit Bau und Brandschutz zu tun hatte, dann sollten Ihm die Begriffe "Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung", "Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung" oder "Zustimmung im Einelfall" etwas sagen. Bei der beschriebenen Verwendung wird ggf. die Wirksamkeit des Sprinklers behindert, die ja (hoffentlich) im Bestand von einem Prüfsachverständigen bescheinigt wurde. Ich würde aufgund der Einbausituation möglicherweise das Stoffteil nicht als Dekoration sondern als "Bauprodukt" bewerten, und dafür sollte eines der o.g. Dokumente vorhanden sein. In diesem Sonderfall könnte es wohl tatsächlich eine Zustimmung im Einzelfall werden, die aber entsprechend kostspielig ist. Neben der zuständigen Baugenehmigungsbehörde und einem Brandschutznachweis-/-konzeptersteller ist dann neben dem Prüfsachverständigen für die Löschanlage auch noch eine der gängigen Materialprüfanstalten und die jeweilige Oberste Baubehörde des Bundeslandes mit ins Boot zu holen. Ggf. kann man prüfen, ob das "italienische Zertifikat" von der OBB anerkannt wird. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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