Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 550266 |
Datum | 26.03.2009 10:41 MSG-Nr: [ 550266 ] | 20022 x gelesen |
Kriseninterventionsteam
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
Geschrieben von Werner MayerEs müssen SEG's unterhalten werden (die mit Sicherheit nicht kostendeckend sind....), evtl. ein KIT, mobile Wachen für z.B. Volksfeste etc. müssen betrieben werden, Veranstaltungen abgesichert werden,... Das gehört nämlich dann alles zum "Rettungsdienst" mit dazu. Das wird nämlich sehr gerne übersehen.
muss es das wirklich?
Bezweifle ich...
Gab ja auch schon Feuerwehren, die an entsprechenden Ausschreibungen teilgenommen haben. Wie stellen die die SEG? Könnte es da nicht vielleicht doch einfach RTW und personal hinstellen gewesen sein?
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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