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Thema | Software für Gerätewarte | 9 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 550823 | ||
Datum | 29.03.2009 09:37 MSG-Nr: [ 550823 ] | 7572 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Hat jemand eine Auflistung über die Aufbewahrungszeiten, nicht nur speziell zu Prüfprotokollen, sondern auch zu sonstigem (Einsatzdoku, ect.)?Direkte Liste hab ich nicht, in Folge mal die wichtigsten Fristen aus dem Arbeitsschutz-Bereich. Noch ein Hinweis: die Fristen ergeben sich aus einem Wust von gesetzlichen Regelungen, Technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, usw. Im Zweifel bitte die zuständige Aufsichtsbehörde fragen ... ;) * einfache Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung * Gerätebücher bis zur Aussonderung des Gerätes * Bedienungsanleitungen bis zur Aussonderung des Gerätes * Sicherheitsdatenblätter bis zur nächsten aktuellen Ausgabe, wird der Stoff nicht mehr verwendet, letztes SDB 30 Jahre, bei krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen (CRM-Stoffe) 60 Jahre * Gefährdungsbeurteilung laufende Aktualisierung * Unterweisungsnachweise 2 Jahre, im Strahlenschutzbereich 5 Jahre * Nachweise über arbeitsmedizinische Untersuchungen bis 5 Jahre nach Ausscheiden der Person * Verbandbücher mindestens 5 Jahre nach Abschluss * Unfallanzeigen drei Jahre * AU-Bescheinigungen 1 Jahr * Einsatzberichte 10 Jahre Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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