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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | HRB vs. DLK; war: Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast | 27 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 551033 | ||
| Datum | 30.03.2009 14:26 MSG-Nr: [ 551033 ] | 6778 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Mike Ganzke Wenn ich das Fahrzeug nicht einsetzen kann, ja dann wird es eben nicht angefordert. Das ist ja wohl logisch. stellt sich nur die Frage, ob das auch jeder weiß bzw. wo das vermerkt wird, dass eben in der Stadt X das 18 t Fahrzeug kommen kann, wenn zusätzliches Hubrettungsgerät angefordert wird und in der Gemeinde Y eben nicht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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