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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Problem mit Funkmeldeempfänger! | 20 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 551410 | ||
Datum | 01.04.2009 23:56 MSG-Nr: [ 551410 ] | 11405 x gelesen | ||
Geschrieben von Lutz Mewes Das habe ich auch schon mal versucht. Die private Haftpflicht weigert sich, da der Verlust in der Ausübung eines Ehrenamtes geschehen ist und damit der Dienstherr ( Gemeinde) verantwortlich ist. Steht auch so im Kleingedruckten. Das kann man so nicht verallgemeinern...kommt ganz auf den Versicherungsvertrag an und welche Risiken damit abgesichert werden sollen. Generell ist der Träger gut beraten für solche Fälle eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dies hat auch einen Gewissen Grad von Fairness. Dies gilt übrigens nicht nur für Melder, sondern auch überlassene Schlüssel (Schliessanlage austauschen ist SEHR teuer) etc. Grundsätzlich könnte aber jeder bei fahrlässigem oder gar vorsätzlichen verursachtem Schaden in Regress genommen werden, ob nun Ehrenamt oder beruflichem Dienst . Dies gilt ebenso für mögliche Folgeschäden. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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