Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Gewichtsverteilung in Fahrzeugen | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 551584 |
Datum | 02.04.2009 23:33 MSG-Nr: [ 551584 ] | 11867 x gelesen |
1. Verwaltungsakt
2. Vorderachse
Moin
Geschrieben von Thomas EdelmannDas heißt in dem Fall, 30% Last auf der VA ist ein statischer Wert. Fährt dann jemand mit einer überschweren Haspel über eine leichte Bodenwelle, dann hat man garantiert keine 30% Last auf der VA. Alles richtig - aber alles Überlegungen, die wohl sicherlich auch seitens der Hersteller in diese 30%-Angabe eingeflossen sind! Ich will mal nicht hoffen, dass die ihre Autos nur für den Betrieb im Stand auslegen...
Was macht denn ein Beschaffer, dessen nagelneues Auto sich fährt wie auf Eiern, formal aber sämtliche Grenzwerte einhält? Die Haspel abhängen? Das Tankvolumen halbieren? Die Federn und/oder Stoßdämpfer tauschen lassen?
Wer bezahlt ihm das? Weder Aufbauer noch Fahrgestellhersteller, denn die Grenzen werden ja gehalten! Wie will man sowas per Ausschreibung verhindern? Die Einhaltung der Aufbaurichtlinen zu fordern scheint ja nicht zu reichen...
Wenn es eine so hohe Zahl objektiv miserabler Fahrverhalten bei "richtlinienkonformen" Fahrzeugen gibt, sollte man dann nicht eher die Richtlinien hinterfragen, anstatt den Endkunden im Regen stehen zu lassen?
Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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