Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Gewichtsverteilung in Fahrzeugen | 46 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 551663 |
Datum | 03.04.2009 11:26 MSG-Nr: [ 551663 ] | 11724 x gelesen |
1. Verwaltungsakt
2. Vorderachse
Geschrieben von Sebastian WeißWie würdest du das in einer Ausschreibung formulieren? Das 18-Tonner-Fahrgestell fordern und diverse hundert Kilo Nutzlast verlieren?
Das definitiv nicht.
Geschrieben von Sebastian WeißGenaue Federn und Dämpfer heraussuchen und fest vorgeben, auf die Gefahr des eigenen Irrtums hin?
Da ich kein Fachmann bin das erst recht nicht.
Geschrieben von Sebastian WeißSorry, das kann nicht Job des Beschaffers sein. Wenn es Aufbaurichtlinien gibt, dann haben die so gestaltet zu sein, dass bei ihrer Einhaltung brauchbare Autos herauskommen.
Doch es ist Aufgabe des Beschaffers eine brauchbare Lösung zu fordern. Aber es gibt ja "Experten" die lassen sich vom Aufbauer ein Angebot stricken mit "viel hilft viel", dezente Hinweise des Aufbauers werden großzügig ignoriert und möglichst auf vermeintliche oder tatsächliche Alleinstellungsmerkmale geschaut.
Hilfreich sind die Ausschreibungen die Düdo ins Netz stellt. Wenn man vom Aufbauer Angebote anfordert, dann sollte man da Gewichtsverteilungen mit anfordern. Ergibt sich dann eine VA Last von 30%, dann sollte man seine Fahrzeugplanung stark überdenken.
In einer Ausschreibung kann man diese dann als "zugesicherte Eigenschaft" kenntlich machen und durch Wiegeprotokolle nachweisen lassen.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
![](b/dhk.jpg) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|