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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Pärchen in gleichen Wachtouren Pro und Contra | 36 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 551690 | ||
Datum | 03.04.2009 13:10 MSG-Nr: [ 551690 ] | 9874 x gelesen | ||
Bei der Polizei werden BEKANNTE Pärchen zumindest Schichtmäßig - besser noch dienststellenmäßig - getrennt. Das gebietet schon alleine der Grundsatz des Zeugnisverweigerungsrechtes. Wenn der eine Kollege Mist baut und der andere dazu befragt wir, muss die Verlobte oder die Frau ja keine Angaben dazu machen, da sie ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt. Weiterhin ist es auch schlecht, wenn dem A was passiert und die B dann als Unterstützung kommen und helfen soll. Da hast du dann zwei Opfer ;-) Kenne so einen Fall bei welchem der Mann angefahren wurde und die Frau als erstes am Unfallort war. Die war da wirklich keine Hilfe! Auch dienstrechtlich finde ich es bedenklich! Wie sieht der Sachverhalt bei Disziplinarmaßnahmen aus? Muss dann die Frau oder Verlobte hier Angaben machen? Wie sieht es bei Dienstpflichtverletzungen aus? Muss die Frau in Kenntnis dieser Verletzung ihren Beamtenpflichten nachkommen und diese gem. dem LBG und den jeweiligen Beamtenpflichten melden? u.s.w. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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