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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8B., Geseke / NRW | 552028 | ||
Datum | 05.04.2009 15:32 MSG-Nr: [ 552028 ] | 13903 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Um dagegen Rechtsmittel einzulegen bedarf es einer gewissen "kampfeslust" und/oder einem wichtigen Grund (Job hängt davon ab) und dem Umfang der Unterstützung im persönlichen und beruflichen Umfeld. Im Rettungsdienst arbeiten und wegen "Unterlassener Hilfeleistung" rechtskräftig verurteilt zu werden, ist ja nicht ganz ohne. Der ein oder andere Arbeitgeber wird da schon überlegen, wie er mit dem Mitarbeiter umgeht und entsprechend würde ich zusehen, dass die Situation klargestellt wird. ( Vorrausgesetzt es hat sich so wie im ersten Artikel beschrieben, zugetragen.) | ||||
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