Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Transport gegen Willenserklärung des Patienten WAR: Unterlassene Hilfe | 12 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552139 |
Datum | 06.04.2009 09:55 MSG-Nr: [ 552139 ] | 2899 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Polizei
Geschrieben von Sören Paus
1.) Wenn der Patient angesichts der Polizeianwesenheit in den RTW gestiegen ist, diese den Transport dann nicht begleitet und der Patient es sich unterwegs anders überlegt, musst du dir im Klaren darüber sein, dass du rechts ranzufahren und den Menschen rauszulassen hast. (Oder - wenn Selbstgefährdung vorliegt - erneut die Pol. dazuholen...)
Dann mach ich das und gut.. Wobei meistens die Pol mitgefahren ist oder aber großzügig angeboten hat wieder zu kommen.
Geschrieben von Sören PausDie diensthabende Psychiaterin meinte dann, sie in dieser Sichtweise unterstützen und die Rechtmäßigkeit des Transports in Frage stellen zu müssen.
Schön für die Diensthabende. Mir aber egal. Wenn Patientin nicht den Willen äußert auszusteigen .. who cares?
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."
Marko Ramius
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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| 05.04.2009 14:08 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | |