Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Sebastian Hodapp
Nein. Ich muss nur die Gefahrenpunkte markieren, die ich entdecke. Über die muss ich mir sowieso einen Kopf machen und entsprechendes kommunizieren.
In meinen Augen ist die Kommunikation fast schon zuviel, die sollen das machen was ich als GF vorgebe, Punkt.
Aber genau das ist es ja, was mein Vorgehen reduzieren würde. Wenn ich im Vorfeld sage, Rote Punkte am Fahrzeug sind tabu, hier gilt Vorsicht, dann muss ich eigentlich deutlich weniger sagen.
Beispiel: Unausgelöster Beifahrerairbag. Ich mache ein großes rotes Kreuz drauf (oder egal was). Dann weiß jeder FWler, da hat er Abstand zu halten un unmittelbar nichts zu arbeiten. Selbst der RDler und Polizist, der im Nachhinein im Fahrzeug nach Papiere o.ä. sucht, weiß nach einmaligem Hinweis, was das bedeutet.
Ansonsten muss die erkundende Person jedem einzeln immer wieder sagen, wo welcher Airbag steckt.
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Sebastian Hodapp
Aber mal ganz ehrlich: Welche Tätigkeit bei der TH ist einfacher als das Schneiden mit der Schere? Keine.
Sehe ich nicht so.
Okay, dann verleihe deiner Sichtweise mehr Worte. Meine Erfahrung (Theorie, Praxisausbildung und Einsatz) zeigt, dass das geringste Problem das finden eines Schnittpunktes ist.
Geschrieben von Christian SchorerGewisse Dinge sind einfach Standard und werden eh immer gleich gemacht, was soll ich da vorgeben?
Richtig. Wie zum Beispiel Dach abnehmen (wo außer an den Holmen will ich es sonst abschneiden!?) und durch die Struktur vorgegebene Entlastungsschnitte. ;-)
Ziehen, Drücken und Spreizen dagegen ist viel eher Situationsabhängig. Da kommt es viel häufiger vor, dass genommen werden muss, was da ist oder was (noch) hält..
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Sebastian Hodapp
Bezieht sich auf meine Idee der Negativmarkierung. Mit der Spraydose kann ich auch auf einem Unterboden markieren, wo sich dahinter z.B. ein verbauter Gastank befindet..
Kann ich mit dem Stift auch wenn ich das muß und / oder will.
Kann man. Muss man aber vorher festgelegt und ausgeblidet haben (SER o.ä.). Und das scheint bisher noch keiner gemacht zu haben.
Außerdem ergibt sich dann wieder das Problem, dass ich für zwei völlig gegensätzliche Gegebenheiten eine Schematik anwende.
Worin unterscheidet sich (bei gleichem Markierungsmittel) das Feld in dem der Gastank liegt mit dem Loch, dass mittels Blechaufreisser geschaffen werden soll? Oder der Punkt hinter dem der Beifahrerairbag sitzt mit dem, auf dem ich den Stempel ansetzen soll?
Beste Grüße,
Sebastian
§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |