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Thema | Airbag-Screening und Schnittmarkierungen | 36 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 552243 |
Datum | 06.04.2009 22:38 MSG-Nr: [ 552243 ] | 11645 x gelesen |
Feuerwehr
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Verkehrsunfall
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Feuerwehrgesetz
Hi Christof.
Geschrieben von Christof StroblDu kannst nicht alle möglichen Gefahrenpunkte erkunden, weil du dafür keine Zeit hast! Darum erkunde ich die Punkte an denen geschnitten werden soll, dann wird das Dach abgenommen. Setzt du dann im Verlauf zb. einen Zylinder an der B- Säule unten an, kannst du immer noch kurz unter die Innenverkleidung schauen, ob da auch "was versteckt" ist.
Ich sage auch nicht, dass ich von Anfang an eine allumfassende Erkundung vornehmen und alles markieren kann. Aber ich kann von Anfang an alle Gefahrenpunkte die ich erkenne/erkannt habe markieren. Und wenn ich zehn Minuten später eine neue erkenne, dann markiere und reagiere ich darauf. So wie Feuerwehr und Führung immer läuft.
Geschrieben von Christof StroblAußerdem gibt es einige FW die seit Jahren markieren, und mir ist bis jetzt KEINE bekannt, die "negativ" markieren. Bitte erfindet da jetzt nichts neues!
Stichwort: Das haben wir schon immer so gemacht?
Geschrieben von Christof StroblDas sind sehr seltene Fälle / Arbeiten, die du hier ansprichst, das wird sich erst im Verlauf rausstellen und wird dann erkundet und / oder angesprochen.
Sie werden häufiger die Fälle mit Gastanks und Batterien, wetten!? (Und wirkliche Fälle mit Verletzten durch zerstörte Airbags sind auch äußerst selten..)
Geschrieben von Christof StroblDie müssen das auch wissen wenn die FW nicht da ist, wir fahren mehr VU ohne FW als mit. Ich hab da auch keine Bedenken, wenn nicht gearbeitet wird (an entsprechender Stelle) ist das Auslösen eher unwahrscheinlich. Ansonsten gilt für ALLE die Airbagregel!
Und wenn nicht sind sie selber schuld? Helfen kann nur wer selber keine Hilfe benötigt. Und bevor es mir den Arzt umhaut, denke ich lieber für ihn mit. Zu oft springt entsprechendes Personal in z.B. unpassender Schutzkleidung herum.
Beste Grüße,
Sebastian
§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.
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