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Thema | Rechtsanspruch Verpflegung / Ruhezeit | 11 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 552426 | ||
Datum | 08.04.2009 05:28 MSG-Nr: [ 552426 ] | 8037 x gelesen | ||
Also haben nur Bayern und Baden Würtenberg einen Anspruch auf Verpflegung geregelt? Wie ist das beim THW? Wie bei den einzelnen Wehren? Wird sich dort, auch ohne Gesetz, an die 4h gehalten? Antworten gerne auch per PM Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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