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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaLuftkennung6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.552523
Datum08.04.2009 13:42      MSG-Nr: [ 552523 ]4477 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoAbb. 4.19.4/3: Angaben zu den Fahrzeugabmessungen sowie zum KFZ-Kennzeichen auf dem Armaturenbrett helfen dem Fahrer bei der Fahrt durch Engstellen (Brücken, Unterführungen) sowie dem Fahrzeugführer, wenn das Fahrzeug aus der Luft über das Dachkennzeichen, vgl. Abb. 4.19.4/1 angesprochen wird. Hier ausgeführt beim GW-W der Feuerwehr Düsseldorf. (Foto: Cimolino)

Damit ist klar, dass mit Kennzeichenwechsel natürlich auch die Dachbeschriftung geändert werden muss!

Kurze Rückfrage dazu noch: Wird die Dachkennzeichnung von TLF´s (> 1.600 Liter) bei euch auch unterstrichen? Oder niedersächsische Eigenart?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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 08.04.2009 12:58 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 13:03 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 08.04.2009 13:06 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 13:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.04.2009 13:42 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 08.04.2009 14:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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