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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552602 | ||
Datum | 08.04.2009 21:05 MSG-Nr: [ 552602 ] | 21883 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Heidenreich Die TÜV Prüfung (HU, SP) kann aber als ein Teil der Überprüfung des betriebssicheren Zustands gelten: Ginge nur für einen Teil der notwendigen Untersuchungen - und auch nur alle 2 Jahre... (die UVV-Untersuchung ist jährlich!) Geschrieben von Florian Heidenreich Beim Lehrgang Gerätewart wurden wir als Sachkundige für die Geräteüberprüfung ausgebildet. Aber über Erfahrung und Kentnisse über Fahrzeugtechnik verfügt man ja nicht einfach so. Demnach wäre hier mMn eine Beurteilung oder Überprüfung über Fachwerkstatt notwendig, oder? Ich glaube nicht, dass hier einzig zu überprüfen ist, ob alle Gerätehalterungen fest sitzen. Ich hab schon geschrieben, dass noch nicht mal die Firmen genau wissen, was da wie zu prüfen wäre (Erfahrung eines hiesigen Stadtbetriebs)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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