| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge |
| Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 552689 |
| Datum | 09.04.2009 09:04 MSG-Nr: [ 552689 ] | 21896 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Geschrieben von Jannik HofmannHat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert?
Ja, Am Schlüsselkasten in der Wache und in jeder Fahrzeugmappe liegt ein Schreiben, in dem die berechtigten Fahrer explizit benannt sind. Außerdem enden dieses Jahr alle Berechtigungen zum 1.5. Dann wird eine neue Liste erstellt, auf der nur diejenigen geführt werden, die dieses Jahr an einer Unterweisung teilgenommen haben und ihren Führerschein vorgelegt haben. Eine weitere Überprüfung der Führerscheine wird dann zum 1.11. anstehen.
Wir nehmen uns damit sicher ein paar Fahrer, aber da ich die "Unternehmerverantwortung" zu tragen habe, möchte ich dort sauber sein!
DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de
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