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Brandenburg
RubrikÜbung zurück
ThemaWasserentnahme aus Flüssen28 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg553005
Datum11.04.2009 00:00      MSG-Nr: [ 553005 ]9254 x gelesen

Hallo Forum, Hallo Andrè,

Geschrieben von André Schild
bist du dir sicher das so eine Regelung nicht auch in BB gilt:
Übungen der Feuerwehr in SH
S. 7f
Wobei ich nicht weiß ob das die aktuelle Fassung ist.

Dies ist nach meiner Meinung sehr wahrscheinlich. Ich kann mich an einen Artikel in der Brandhilfe Ba-Wü 05.93 erinnern wo ein Wasserwirtschaftler ähnliches für Baden- Württemberg gefordert hat.

Hier mein damaliger Leserbrief zu dem Thema

Geschrieben von -Michael Bayer am 05.06.1993 veröffentlicht in Brandhilfe ?.93 -
Betr.: Brandhilfe 5.93 "Die Wasserentnahme und das Einbringen von Stoffen zu Feuerwehrübungszwecken"

Sehr geehrte Damen und Herren,

der oben angeführte Artikel sollte meines Erachtens von seiten der Feuerwehren nicht unerwidert bleiben.
Ich stimme zwar mit den Verfassern in der Meinung überein, daß Feuerwehr und Wasserwirtschaft im Gespräch bleiben müssen, doch halte ich das Verhaltensmuster für "erlaubnisfreie Übungen" nach dem "Wasserrecht" für nicht durchführbar.
1. Wie will die untere Wasserbehörde bei 70- 100 Feuerwehrabteilungen in den Landkreisen sämtliche "Anzeigen" lesen und prüfen, wenn pro Abteilung durchschnittlich 3-4 mal im Jahr an einem offenen Gewässer geübt wird.
2. Wie sollen die Feuerwehren die Wiedereinleitung bewerkstelligen, da es meist Ziel einer Übung ist das Wasser über eine Strecke zu fördern und die Brandbekämpfung abseits der Wasserentnahmestellen zu üben.
3. Den Feuerwehren wird immer mehr vorgeworfen, sie würden das wertvolle Trinkwasser für ihre Übungen "verschwenden". Soll uns nun auch die Möglichkeit der Wasserentnahme aus offenen Gewässern genommen werden, um uns auf den Ernstfall vorzubereiten.

Die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und unterer Wasserbehörde müßte meines Erachtens wie folgt aussehen:
• Je nach Größe und der Gefährdung des Ortes werden min. 2- 3 Wasserentnahmestellen erkundet, geprüft und ausgebaut. Hier können die örtlichen Feuerwehren nach Bedarf üben und ausbilden. Die örtlichen Führungskräfte werden schon im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit sonstigen Nutzern des Gewässers dafür sorgen, daß keine unnötigen Schäden entstehen.
• Für die Errichtung dieser Wasserentnahmestellen ist dann auch eine Wasserrechtliche Genehmigung nötig und sinnvoll, doch sollte sich die Befristung nicht nur auf 3- 5 Jahre beschränken, sondern ich halte ein Minimum von 15- 20 Jahre für erforderlich.

Ich hoffe hiermit einen Anstoß zur Diskussion gegebenzuhaben.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Michael Bayer
LM FF- Münsingen


Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 08.04.2009 15:13 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 15:14 ., MKK
 08.04.2009 15:16 ., Bad Hersfeld
 08.04.2009 15:20 Mitj7a S7., Pinneberg
 08.04.2009 15:26 ., MKK
 08.04.2009 15:27 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 09.04.2009 12:43 Chri7sti7an 7F., Fürth
 09.04.2009 12:20 ., Pinneberg
 29.04.2009 20:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 08.04.2009 15:43 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 15:53 Jens7 G.7, Märkische Heide
 08.04.2009 16:11 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 16:50 Jens7 G.7, Märkische Heide
 08.04.2009 17:07 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 21:14 Jens7 G.7, Märkische Heide
 08.04.2009 21:52 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 22:02 Jens7 G.7, Märkische Heide
 10.04.2009 21:01 Andr7é S7., Essen
 11.04.2009 00:00 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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 08.04.2009 15:54 Hart7mun7d F7., Emsland
 08.04.2009 15:58 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 16:03 Hart7mun7d F7., Emsland
 08.04.2009 17:52 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 20:22 Hart7mun7d F7., Emsland
 08.04.2009 16:07 Flor7ian7 Z.7, Waldrach
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