Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | tsf-w umbau | 72 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 553649 |
Datum | 15.04.2009 14:07 MSG-Nr: [ 553649 ] | 18731 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Strafgesetzbuch
Hallo Markus!
Geschrieben von Ulrich Cimolinowenns das Fzg ist, wäre das erste Wahl, um Gewicht und Volumen zu sparen ;-)
(Ersatz durch 2 x D15 in SA-Tasche o.ä.)
Aber erheblich an Gewicht.
Druckschlauch 30 mtr. S28 „formstabil“ ca. 31,5 kg.
Druckschlauchhaspel für 30 m S 28 ca. 38,5 kg (ohne Zubehör wie z.B Kurbel und Befestigungsteile usw.)
also etwas über 70 kg!!
Dagegen das Federgewicht:
Druckschlauch D-15-K, 2 Stück, ca. 7,6 kg
Schnellangriffstasche "DeVries" ca. 1,1 kg
also nur 7,7 kg!!
Geschrieben von Michael RoleffSTK wirst Du gebraucht kaum bekommen.
Und wenn Du welche bekommst sind diese meist Müll.
Am Anfang war ich ein großer Fan von Schlauchtragekörben. Mittlerweile sehe ich die Teile etwas nüchterner.
Wenn man nur einen Schlauch braucht sind die Körbe absoluter Käse. Für alles darüber Top! Das Problem liegt auch nicht im Einsatz, sondern bei bzw. nach den Übungen.
Das Bestücken der Tragekörbe zieht sich sehr in die Länge. Nach meiner Erfahrung (unsere gesamte Schlauchbeladung ist in Körben) kann ich in der Zeit, die ich brauche, um 2 B und 6 C-Schläuche in die Körbe zu verstauen, Bequem die gleiche Anzahl an Rollschläuchen aufnehmen, im Fahrzeug verstauen, und schon mal nach der Zigarettenpause mit der nächsten Übung beginnen.
Geschrieben von Markus Rebholzwie wäre es statt tragbaren Stromerzeuger eine Dynawatt Anlage?
Nun ja, rechne mal die Kosten für den Fahrzeugumbau. Außerdem müsste die Anlage so ausgelegt werden, dass man mit ihr neben der Beleuchtung auch den Rettungssatz betreiben kann. Da reichen wahrscheinlich 3,5 kvA nicht aus. ;-)
Und über die Vor- und Nachteile einer solchen Anlage haben wir ja auch schon ausreichend Argumente ausgetauscht.
So wie ich diesen Fahrzeugtyp kenne, dürfte der Umbau bzw. die Umbauaktion nicht so einfach mal nach Feierabend zu bewältigen sein. Auch ist es ja nicht damit getan einfach den Rettungssatz im Fahrzeug unterzubringen.
Wie ich es auf den Bildern Eurer HP sehe, ist Euer TSF-W mit allem Bestückt was die Norm so möglich macht. Daher dürfte das Fahrzeug auch schon hart an der Gewichtsgrenze sein.
Wiegt das Fahrzeug zuerst mal, vergesst bitte nicht auch das Gewicht der Besatzung mit einzubeziehen. Dann entscheidet auf was Ihr alles bei der Beladung verzichten wollt/könnt. Dann frag mal hier nach, was alles an notwenigstem Zubehör zum Rettungssatz überhaupt notwendig ist um halbwegs vernünftig damit zu arbeiten. Dann siehst Du welche Gewichte noch auf Euch zukommen.
Kurz gesagt, der Umbau müsste wahrscheinlich dann von einer Fachwerkstatt vorgenommen werden. Also ich glaube, es lohnt den ganzen Aufwand nicht.
Gruß vom Berg
Jakob
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Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!):
§187 StGB
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 240
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…)
2. (…)
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht
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| 15.04.2009 02:46 |
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