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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen | 30 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 553655 | ||
Datum | 15.04.2009 14:15 MSG-Nr: [ 553655 ] | 13948 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Arbeitsschutzgesetz §7--- § 7 Übertragung von Aufgaben Eine feste Qualifikation kann man hier nicht angeben. Ein Brandschutzbeauftragter hat vielleicht auch nur einmal in seinem Leben mit einem Feuerlöscher gearbeitet. Form und Inhalt der Unterweisungen sind auch nicht vorgegeben, das kann / muss man betriebsspezifisch zuschneiden. Das Lieblingswort der Deregulierung im Arbeitsschutz heißt derzeit "Gefährdungsbeurteilung". Auf die Art und Weise könnte man auch eine "Aubildereignungsbeurteilung" machen. Bei uns in der Firma mache ich es übrigens. Und rate mal, welche SIFA beurteilt hat, dass ich es kann... --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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