Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen | 30 Beiträge |
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 553687 |
Datum | 15.04.2009 16:15 MSG-Nr: [ 553687 ] | 13901 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Geschrieben von Dominic Wenkel
Falls in den oben genannten Bereichen Fehler passieren haftet der BSB persönlich !
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das so sein?
Eine Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern kann jeder Feuerwehrmann machen, selbst ein Truppmann.
das wage ich aber mehr als stark zu bezweifeln
PS.: Die BG bevorzugt BSB (selbstständige)mit Ausbildung nach vfdb / BG, meist übernimmt sie sogar die Kosten für die Unternehmen wo die gewerblichen BSB ausbilden, wie bei der EH-Ausbildung.
Wo bevorzugt die BG diese BSB?
--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--
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