Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen | 30 Beiträge |
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 553728 |
Datum | 15.04.2009 19:43 MSG-Nr: [ 553728 ] | 13704 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
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2. Berufsgenossenschaft
Die externen Unternehmer erkennt man entweder daran das sie Werbung machen wo sie über die Zulassung und die Zusammenarbeit mit der BG informieren oder direkt bei der BG, die haben Adressen mit den von Ihnen anerkannten Ausbilderfirmen.
eine Vorschrift für die Schulung gibts nicht, wenn es kein BSB gibt ist immer der Chef für den Brandschutz verantwortlich somit auch für Schulungen an seinen Angestellten, je nach Gefahrenlage und Größe der Firma werden bestimmte Sachen von der BG und auch von Versicherern gefordert.
z.B. Brandschutzplan, Schulung in vorbeug. Brandschutz, Umgang mit Feuerlöschern dafür ist dann der BSB zuständig.
Die BG geht dann nach ihrer Richtline.
Geschrieben von Matthias Ott-Der, der es dann mach sollte es natürlich können, denn wenn die Schulung für die Katz war ist der Unternehmer hinterher ggf. gekniffen jein, also für Fehler die zum Beispiel ander machen wegen nichteinhalten von Brandtschutzvorschriften nicht, jeder Mitarbeiter ist für den Brandschutz verantwortlich, aber wenn er zum Beispiel Heißarbeiten genehmigt ohne Brandschutz obwohl ihm bekannt war das es zur Gefahr kommen konnte und es passiert was, dann schon. Oder wenn er beim Brandschutzplan wichtige Sachen vergisst bzw nicht beachtet die dann im Schadensfall wichtig waren. Letztendlich haftet der Unternehmer immer mit da er ja die Arbeit abnehmen muß, aber der verlässt sich ja auch gern auf seinen BSB.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Dominic Wenkel
Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka
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