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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Anzahl Frontblitzer im Kühlergrill | 43 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 J.8, Kranenburg / NRW | 553920 | ||
| Datum | 16.04.2009 13:16 MSG-Nr: [ 553920 ] | 19745 x gelesen | ||
Geschrieben von Patrick Weegen Wenn du diesen ausschnitt richtig gepostet hast, würde ich da draus schließen, dass die bei Fahrzeugen, die sowiso Blaulicht haben zulässig sind. Das bezieht sich genau auf die sog. Frontblitzer, eben Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne ----- Geschrieben von Patrick Weegen Und von Blitzern mit anderer "Hauptabstrahlrichtung" als vorne ist gar nicht die rede. Daher sind diese nach vorne gerichteten auch die Einzigen, welche verbaut werden dürfen. Alles was nicht in diesem § aufgeführt ist, ist Geschrieben von Ulrich Cimolino [...]Ohne Ausnahmegenehmigung grundsätzlich verboten. | ||||
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