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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Anzahl Frontblitzer im Kühlergrill | 43 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 554287 | ||
Datum | 18.04.2009 10:53 MSG-Nr: [ 554287 ] | 18992 x gelesen | ||
Geschrieben von Friedo Lücking Jedoch gilt wie immer in solchen Fällen: Wo kein Kläger, da kein Richter! Ansich ist die Sache ganz einfach: Es muss das an Lampen, Tagesleuchtfarbe und Reflexbeschriftung dran sein, was ausdrücklich vorgeschrieben ist. Es darf das an Lampen, Tagesleuchtfarbe und Reflexbeschriftung dran sein, was ausdrücklich erlaubt ist. Für alles andere brauchst du entweder einen Ministerialerlass oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Alles klar?! :) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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