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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaBrandschutzkonzept5 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW554317
Datum18.04.2009 13:09      MSG-Nr: [ 554317 ]3721 x gelesen

Hauptamtlich und nebenamtlich sind keine Unterscheidungsgründe für eine Betriebs- oder Werkfeuerwehr!

Vielmehr die Ausrüstung und die Ausbildung. Die Zulassung zu einer Werkfeuerwehr müsst ihr beantragen.

Welche Mindeststandards ihr hier erbringen müsst, könnt ihr bei eurem zuständigen Landratsamt erfragen!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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 18.04.2009 13:03 Raph7ael7 R.7, Köln
 18.04.2009 13:09 ., Kirchheim unter Teck
 18.04.2009 15:23 ., Bad Hersfeld
 18.04.2009 19:06 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 20.04.2009 11:34 Volk7er 7L., Erlangen

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