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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzkonzept | 5 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 554317 | ||
Datum | 18.04.2009 13:09 MSG-Nr: [ 554317 ] | 3721 x gelesen | ||
Hauptamtlich und nebenamtlich sind keine Unterscheidungsgründe für eine Betriebs- oder Werkfeuerwehr! Vielmehr die Ausrüstung und die Ausbildung. Die Zulassung zu einer Werkfeuerwehr müsst ihr beantragen. Welche Mindeststandards ihr hier erbringen müsst, könnt ihr bei eurem zuständigen Landratsamt erfragen! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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