alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strafgesetzbuch
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPrüfung von Zumischeransaugschläuchen8 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz554349
Datum18.04.2009 15:26      MSG-Nr: [ 554349 ]3035 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolinowelche Feuerwehren prüfen regelmäßig eigentlich ihre Zumischeransaugschläuche auf Unterdruck - und v.a. wie?

Müssen diese eigentlich geprüft werden?

Die gleiche Frage habe ich mir vor längere Zeit gestellt (da hatten wir noch Schaumgerät). Dabei ist mir ein ganz einfaches Prüfgerät eingefallen.

Geschrieben von Henning KronePumpeneingang > Übergangsstück A auf B, B auf C, C auf D

Ja so hatte ich mir das auch gedacht.

Geschrieben von Henning Kroneund vorne mit Stopfen verschließen.

Die Lösung war mir ehrlich gesagt zu "unschön". Ich habe dann untenstehendes "Gerät" in Gedanken konstruiert:



Also eine Grundplatte auf dieser eine Schlauchtülle im passenden Durchmesser angebracht ist. Der Ansaugschlauch wird darübergeschoben und mit einer Schlauchschelle vorsichtigt befestigt (nicht zu stark anziehen, sonst wird der Schlauch beschädigt).

Da das ganze aber mit der FP ein riesiger Akt werden würde, kam ich auf den weiteren einfall, einen Kugelhahn auf einer Seite mit einem Anschluss auf Storz D, auf der anderen Seite mit einer Verschraubung passend zu unserem alten Kärcher-Sauger zu bauen.

Leider blieb es bei der Zeichnung, hatte nie Zeit das ganze mal praktisch umzusetzen.

Man könnte sogar an der GRundplatte an Manometer anbringen.

Ich hoffe das sich jetzt keiner weggelacht hat.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 18.04.2009 14:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2009 14:45 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 18.04.2009 15:26 Jako7b T7., Bischheim
 18.04.2009 15:36 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 18.04.2009 18:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2009 19:24 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 20.04.2009 14:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2009 15:24 Mich7ael7 R.7, Aspach

0.147


Prüfung von Zumischeransaugschläuchen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt