Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wie viele Parkplätze beim Gerätehaus? | 23 Beiträge |
Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 554382 |
Datum | 18.04.2009 22:08 MSG-Nr: [ 554382 ] | 7288 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Einsatzleitwagen
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritze
Mannschaftstransportwagen
oh man, würden wir das relaisieren müssen hätten wir ein großes problem!
haben ein HLF 20/16 (9 Sitzplätze), DLK 23/12 (3), ELW 1 (7), RW 1 (3), GW-Meßtechnik (3), TLF 16/25 (8), LF 16 TS (8) und ein MTW (9), macht nach Adam Riese 51 Sitzplätze! Vorhanden sind 13 ausgewiesene mit Markierungen, im Notfall noch mal so viel wenn man auf dem Wendehof parkt, der nur genutz wird, wenn die Fahrzeuge vom Einsatz zurückkommen!
Nur zum Vergleich: Unsere Abteilung hat 55 Kameradinnen und Kameraden!
Sollten wir wirklich 51 Stellplätze für 55 Menschen herrichten, von denen im Einsatzfall eigentlich nur ein Löschzug + ausreichend Bereitschaft zum Gerätehaus kommen?
Ich finde diese Gesetzesregelung heute für nicht mehr realisierbar, da sich viele Gemeinden solch viel Platz nicht leisen können! Totes Kapital praktisch!
MfG Kevin
Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung!
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