Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wie viele Parkplätze beim Gerätehaus? | 23 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 554404 |
Datum | 19.04.2009 01:29 MSG-Nr: [ 554404 ] | 7076 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Kevin LeguttkyNur zum Vergleich: Unsere Abteilung hat 55 Kameradinnen und Kameraden!
Sollten wir wirklich 51 Stellplätze für 55 Menschen herrichten, von denen im Einsatzfall eigentlich nur ein Löschzug + ausreichend Bereitschaft zum Gerätehaus kommen?
Man könnte jetzt natürlich auch die Aussage treffen, daß ihr eindeutig zu wenige FA habt um die euch zugedachten Aufgaben zu erfüllen.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|