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Thema | Neue Dienstkleidung NRW ab 01.05.2009! | 106 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 555231 | |||
Datum | 22.04.2009 22:37 MSG-Nr: [ 555231 ] | 57120 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhut was ist da schlimm dran? Ich sehe das mit gemischten Gefühlen. Damit, daß es sicherlich besser Möglichkeiten gibt um Geld auszugeben dürften wir uns einig sein, dennoch führt diese (gängig) Klausel solche Erlasse letztendlich ad absurdum. Ziel soll ja eigentlich die Vereinheitlichung sein. Wenn man aber in einer Wehr die Modevorgaben aus 4-5 Erlassen betrachten kann (War ja noch genug vom jeweils Alten auf Lager...) wirds dann doch etwas komisch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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