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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Neue Dienstkleidung NRW ab 01.05.2009! | 106 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 555237 | ||
Datum | 22.04.2009 22:44 MSG-Nr: [ 555237 ] | 56588 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey dennoch führt diese (gängig) Klausel solche Erlasse letztendlich ad absurdum. wenn ich sie alle paar Monde ändere... Das war aber schon immer so. Umstellung "Uralt" (Kragenspiegel) auf Uniform mit Bise, Umstellung auf Uniform ohne Bise, dann Hupf, dann "EInsatzkleidung = Ausgehuniform", d.h. Hupf meist mit Rückenklett... Gleiches Spielchen dann beim Hemd. Die einen haben weiße, die anderen blaue, wieder andere Graue... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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